Republik Österreich Parlament

Nationalrat

Zu den vornehmsten Aufgaben einer Oppositionspartei in einem demokratischen Rechtsstaat gehört neben der Mitwirkung an der Gesetzgebung vor allem die Kontrolle der Regierung.

In Ermangelung direkten Einflusses auf die Regierungsgeschäfte beschränken sich die Möglichkeiten der Opposition auf eine mittelbare Einflußnahme: Die Regierung muß durch Kritik an Mißständen und Aufzeigen besserer Alternativen unter politischen Zugzwang gesetzt werden.

Während die (oppositionelle) Mitwirkung an der Gesetzgebung auf das Abstimmungsverhalten in Ausschüssen und Plenarsitzungen des Nationalrats sowie eigene Anträge beschränkt bleibt, erfolgt die Kontrolle hauptsächlich in Form von schriftlichen Anfragen an die Bundesregierung. Die zugehörigen Anfragebeantwortungen durch die Bundesregierung haben innerhalb von acht Wochen zu erfolgen.

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